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BÜRO Nr. 1 vom Seite 8

Nicht-Rechtzeitig-Lieferung – Wenn die Kaufsache zu spät kommt

Studienrat Dipl.-Hdl. Jörg Bensch; Solingen

Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie eine Sache bestellt haben und der Verkäufer diese dann nicht lieferte. Insbesondere, wenn man ein Schnäppchen erworben hat oder wenn man sich besonders auf den gekauften Gegenstand freut, ist dies eine unschöne Erfahrung. Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Situation aus? Im folgenden Beitrag lernen Sie die Voraussetzungen und Rechte des Käufers bei einer verspäteten Lieferung durch den Verkäufer kennen.

Leistungszeitpunkt des Verkäufers

Schließen Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag ab, so ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache an den Käufer zu übergeben und ihm damit das Eigentum daran zu verschaffen.

Ein Kaufvertrag muss grundsätzlich nur die Art der Kaufsache, die vom Verkäufer zu leistende Menge sowie den Kaufpreis enthalten. Daneben ergeben sich für den Käufer und den Verkäufer jedoch noch zahlreiche andere Rechte bzw. Pflichten (z. B. Liefer- und Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort). Fehlen hierzu einzelvertragliche Regelungen, gelten die grundsätzlichen Regelungen des BGB.

Gemäß BGB muss der Warenschuldner (Verkäufer) den Kaufgegenstand „unverzüglich“ (also sofort) an den Käufer übergeben. Diese auf den ersten B...