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Online-Nachricht - Donnerstag, 04.01.2018

Finanzverwaltung veröffentlicht Pauschbeträge für Eigenverbrauch für 2018

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Pauschbeträge für den Eigenverbrauch für 2018 veröffentlicht.

Hintergrund: Nutzt ein Unternehmer Waren für den privaten Verbrauch, kann er die Waren nicht gewinnmindernd absetzen, sondern muss eine Entnahme ansetzen. Zudem unterliegt der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer und wird - je nach Art der Entnahme - mit 7 % (z.B. Lebensmittel) oder 19 % (z.B. Alkohol) besteuert.

Pauschbeträge 2018: Für 2018 ergeben sich folgende Pauschbeträge (in €):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Umsatzsteuersatz 7 %
Umsatzsteuersatz 19 %
Summe
Bäckerei
1.173
391
1.564
Fleischerei/Metzgerei
858
833
1.691
Gaststätten aller Art
• mit Abgabe kalter Speisen
1.085
1.047
2.132
• mit Abgabe kalter und warmer Speisen
1.627
1.703
3.330
Getränkeeinzelhandel
101
291
392
Café und Konditorei
1.136
618
1.754
Milch, Eier et...