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Online-Nachricht - Donnerstag, 04.01.2018
Finanzverwaltung veröffentlicht Pauschbeträge für Eigenverbrauch für 2018
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Pauschbeträge für den Eigenverbrauch für 2018 veröffentlicht.
Hintergrund: Nutzt ein Unternehmer Waren für den privaten Verbrauch, kann er die Waren nicht gewinnmindernd absetzen, sondern muss eine Entnahme ansetzen. Zudem unterliegt der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer und wird - je nach Art der Entnahme - mit 7 % (z.B. Lebensmittel) oder 19 % (z.B. Alkohol) besteuert.
Pauschbeträge 2018: Für 2018 ergeben sich folgende Pauschbeträge (in €):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig | Umsatzsteuersatz 7 % | Umsatzsteuersatz 19 % | Summe |
Bäckerei | 1.173 | 391 | 1.564 |
Fleischerei/Metzgerei | 858 | 833 | 1.691 |
Gaststätten aller Art | |||
• mit Abgabe kalter Speisen | 1.085 | 1.047 | 2.132 |
• mit Abgabe kalter und warmer Speisen | 1.627 | 1.703 | 3.330 |
Getränkeeinzelhandel | 101 | 291 | 392 |
Café und Konditorei | 1.136 | 618 | 1.754 |
Milch, Eier et... |