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FG Köln Urteil v. - 9 K 3566/14 EFG 2018 S. 149 Nr. 2

Gesetze: InsO § 55 Abs 1 Nr 1

Umsatzsteuer

Insolvenzverfahren; Frage der Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz

1. Sonstige Masseverbindlichkeiten sind gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO solche Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören.

2. Ein Unterlassen des Insolvenzverwalters genügt zur Begründung von Masseverbindlichkeiten nur dann, wenn er dadurch eine Amtspflicht zum Tätigkwerden verletzt. Die bloße Duldung einer Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter oder dessen bloße Kenntnis macht die Einkommensteuer, die aufgrund dieser Einkünfte entsteht, noch nicht zu einer Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Das gilt nach Auffassung des erkennenden Senats für Umsatzsteuerverbindlichkeiten gleichermaßen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2967 Nr. 50
EFG 2018 S. 149 Nr. 2
ZIP 2018 S. 1797 Nr. 37
FAAAG-68400

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FG Köln, Urteil v. 11.10.2017 - 9 K 3566/14

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