Offenbare Unrichtigkeit bei Bescheid über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Eigenkapitals über 0 €
Leitsatz
1) Hat der Steuerpflichtige keine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos abgegeben, kann ein
Feststellungsbescheid über 0 € nicht aufgrund eines Übernahmefehlers nach § 129 AO zugunsten des Steuerpflichtigen berichtigt
werden.
2) Ohne Vorliegen einer Feststellungserklärung ist nicht auszuschließen, dass sich die Behörde bei der Feststellung des steuerlichen
Eigenkapitals auf 0 € eigene rechtliche Überlegungen angestellt hat.