Änderung von Steuerbescheiden: Keine neuen Tatsachen bei Berücksichtigung von Versorgungsausgleichszahlungen
Leitsatz
1) Die Tatsache, dass Zahlungen an die geschiedene Ehefrau im Rahmen eines Versorgungsausgleichs erfolgt sind und nicht als
zusätzliche Unterhaltszahlungen, ist keine neue, wenn sich nicht feststellen lässt, dass die Bezügemitteilung, aus der sich
diese Tatsache ergibt, dem FA bei der Steuerfestsetzung noch nicht vorlag.
2) Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige durften im VZ 2005 davon ausgehen, dass es sich bei Zahlungen aufgrund des Versorgungsausgleichs
um im Rahmen des § 10 EStG in der Anlage U berücksichtigungsfähige Unterhaltsleistungen handelte.
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