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Einkommensteuer – Ortsübliche Miete bei verbilligter Überlassung von Wohnraum (FG)
Ist ein Angehöriger als bisheriger Mieter aus- und infolge Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim umgezogen, ist das Mietverhältnis anschließend faktisch nicht mehr den zivilrechtlichen Vereinbarungen entsprechend durchgeführt worden und ist nach den gesamten Umständen nicht von einer Rückkehr des Angehörigen in die Wohnung und einer weiteren tatsächlichen Vermietung an den Angehörigen oder an andere künftige Mieter auszugehen, so ist das Mietverhältnis ab dem Zeitpunkt des Auszugs nach den Grundsätzen über Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (vgl. , BStBl 2017 II S. 273) steuerlich unbeachtlich. Kosten für die nach dem Auszug angefallenen Renovierungsarbeiten sowie den Einbau einer neuen Küche S. 9sind daher nicht als Werbungskosten bei den V...