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NWB EV 1/2018 S. 10

Mietrecht – Bayerische Mietpreisbremsenverordnung unwirksam (LG)

Die Mietpreisbremsenverordnung der Bayerischen Staatsregierung ist wegen Verstoßes gegen die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage unwirksam.

Hinweis: Eine rückwirkende Heilung des Formverstoßes durch die am von der Bayerischen Staatsregierung nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils nachgeschobene Begründung schloss die Kammer aus. Darüber, ob die neue Begründung den Mangel der Verordnung für die Zukunft heilen kann, hatte die Kammer nicht zu entscheiden.

Quelle: ; Revision nicht zugelassen, sowie LG München I, Pressemitteilung v. 

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