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Bewertung – Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen (BMF)
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die mit (BStBl 2016 I S. 1166) veröffentlichten Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen auch für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden.
Quelle: NWB GAAAG-64117