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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 24

Oder-Konten als Schenkungsteuerfalle und mögliche Auswege

Präventive Maßnahmen und Heilungsmöglichkeiten

Dr. Rüdiger Werner

Oder-Konten von Ehegatten haben sich in der Vergangenheit oft als Schenkungsteuerfallen erwiesen. Überweisungen auf Oder-Konten können als freigebige Zuwendungen unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eingestuft werden. Dabei sind Oder-Konten bei vielen Paaren durchaus üblich. Jeder trägt mit seinem Verdienst zum Familieneinkommen bei, ohne dass darauf geachtet wird, wer mehr beisteuert. Mal tätigt der eine Partner die Überweisung für den Urlaub, mal überweist der andere Partner. Was partnerschaftlich einfach und sinnvoll erscheint, kann jedoch steuerlich u. U. zu Problemen führen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die sich in diesem Zusammenhang stellenden schenkungsteuerlichen Probleme und Möglichkeiten zu ihrer Reparatur.

Kernaussagen
  • Der Unterhalt eines Oder-Kontos durch Ehegatten kann Schenkungsteuer auslösen. Dies gilt allerdings nur, soweit die Ehegatten nicht im Innenverhältnis vereinbart haben, dass abweichend von § 430 BGB ausschließlich der einzahlende Ehegatte über das Guthaben verfügen können soll. Die Problematik stellt sich in derselben Weise bei der Übertragung von Vermögen auf transparente ausländische, insbesondere liechtensteinische ...

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