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Statusverfahren | Niederlassungsleiter einer Steuerberatungs-GmbH als abhängig Beschäftigter
Die stille Beteiligung an einer überregional tätigen Steuerberatungs-GmbH ändert am sozialversicherungsrechtlichen Status des Niederlassungsleiters als deren abhängig Beschäftigten (§ 7 Abs. 1 SGB IV) dann nichts, wenn durch diese Beteiligung nicht zugleich auch dessen Außenhaftung begründet wird, da ihn dann auch kein über die stille Beteiligung hinausgehendes Unternehmerrisiko trifft.
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, hängt davon ab, welche Statusmerkmale überwiegen. Maßgeblich ist das Gesamtbild, welches sich nach den tatsächlichen Verhältnissen bestimmt. [i]Zu freien Mitarbeitern im Steuerbüro Hartmann, NWB 43/2017 S. 3287Insoweit ergab sich im entschiedenen Fall eine „Beschäftigung“ bereits aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es auch von ihnen tatsächlich vollzogen worden ist. Allein die vereinbarte S...