BMF - IV A 4 - S 1547/13/10001-05 BStBl 2017 I S. 1618

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2018

Nachstehend gebe ich die für das Jahr 2018 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt:

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2018 Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 Abgabenordnung).

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.

  4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


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Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.173
391
1.564
Fleischerei/Metzgerei
858
833
1.691
Gaststätten aller Art
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.085
1.047
2.132
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.627
1.703
3.330
Getränkeeinzelhandel
101
291
392
Café und Konditorei
1.136
618
1.754
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
568
76
644
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.098
656
1.754
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
265
228
493

BMF v. - IV A 4 - S 1547/13/10001-05


Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 1618
BB 2018 S. 86 Nr. 3
DStR 2017 S. 2812 Nr. 51
UR 2018 S. 139 Nr. 3
UAAAG-68019