Suchen
Online-Nachricht - Dienstag, 19.12.2017

Europa | Prüfung von Inter IKEA (Kommission)

Die Europäische Kommission leitet eine eingehende Prüfung der steuerlichen Behandlung von Inter IKEA, eine der beiden IKEA betreibenden Gruppen, in den Niederlanden ein. Der Gruppe könnte unter Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften ein ungerechter Vorteil verschafft worden sein.

Hintergrund: Die Inter IKEA-Gruppe betreibt das Franchisegeschäft von IKEA. Alle IKEA-Geschäfte weltweit zahlen eine Franchisegebühr in Höhe von 3 % ihres Umsatzes an Inter IKEA Systems, eine Tochtergesellschaft der Inter IKEA-Gruppe in den Niederlanden. Folglich verzeichnet Inter IKEA Systems in den Niederlanden sämtliche Einnahmen aus den IKEA-Franchisegebühren, die die IKEA-Geschäfte weltweit zahlen. Die Prüfung der Kommission betrifft die steuerliche Behandlung von Inter IKEA Systems in den Niederlanden seit 2006.

Es geht insbesondere um die Prüfung folgender Sachverhalte:

  • Zwischen 2006-2011:
    Zwischen 2006-2011 zahlte Inter IKEA Systems eine jährliche Lizenzgebühr an die I.I. Holding (ein anderes Unternehmen der Inter IKEA-Gruppe), die ihren Sitz in Luxemburg hatte. Die jährliche von Inter IKEA Systems an I.I. Holding gemäß dem Steuervorbescheid von 2006 entrichtete Lizenzgebühr machte einen erheblichen Teil der Einnahmen von Inter IKEA Systems aus. Folglich wurde ein beträchtlicher Teil der Franchise-Gewinne von Inter IKEA Systems auf I.I. Holding in Luxemburg verlagert, wo sie nicht versteuert wurden. I.I. Holding unterlag nämlich einer speziellen Steuerregelung, der zufolge die Holding-Gesellschaft in Luxemburg nicht der Körperschaftsteuer unterlag.

  • Nach 2011:
    Im Juli 2006 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Sondersteuerregelung Luxemburgs den EU-Beihilfevorschriften zuwider lief. Folglich bat sie um eine Aufhebung der Regelung bis zum . In 2011 änderte Inter IKEA seine Organisationsstruktur. Inter IKEA Systems kaufte die zuvor von I.I. Holding gehaltenen Rechte des geistigen Eigentums. Zur Finanzierung dieses Erwerbs erhielt Inter IKEA Systems ein gruppeninternes Darlehen seiner Muttergesellschaft in Liechtenstein.

    Die niederländischen Behörden erließen in 2011 einen Steuervorbescheid, der den von Inter IKEA Systems für den Erwerb der geistigen Eigentumsrechte gezahlten Preis unterstützte. Unterstützt wurde auch der nach dem gruppeninternen Darlehen an die Muttergesellschaft in Liechtenstein zu zahlende Zins sowie der Abzug dieser Zinszahlungen von den durch Inter IKEA Systems in den Niederlanden zu versteuernden Gewinne. Infolge dieser Zinszahlungen wurde ein erheblicher Teil der Franchisegewinne von Inter IKEA Systems nach 2011 auf die Muttergesellschaft in Liechtenstein verlagert.

Die EU-Kommission wird Folgendes prüfen:

  • Ob die von Inter IKEA Systems an I.I. Holding gezahlte jährliche Lizenzgebühr, die im Steuervorbescheid 2006 gutgeheißen wurde, der wirtschaftlichen Realität entspricht. Insbesondere wird sie prüfen, ob die Höhe der jährlichen Lizenzgebühr dem Beitrag von Inter IKEA Systems zum Franchise-Geschäft Rechnung trägt.

  • Und ob der Preis, den Inter IKEA Systems für den Erwerb der geistigen Eigentumsrechte und folglich der Zinszahlungen für das gruppeninterne Darlehen zu zahlen bereit war, so wie im Steuervorbescheid 2011 befürwortet, der wirtschaftlichen Realität entspricht. Insbesondere wird geprüft werden, ob der Anschaffungspreis dem Beitrag von Inter IKEA Systems zum Wert des Franchisegeschäfts und der Höhe der Zinsen, die von der Inter IKEA Systems-Steuergrundlage in den Niederlanden abgezogen wurden, Rechnung trägt.

Hinweis:

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Aktualisierung v. :
Die Europäische Kommission hat am die nichtvertrauliche Fassung ihrer Entscheidung v. zur eingehenden Untersuchung der steuerlichen Behandlung von Inter IKEA in den Niederlanden veröffentlicht.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 18.12.2017 (Ls)

Fundstelle(n):
OAAAG-67947