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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 15-19 | Arbeitszimmer: BMF akzeptiert die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung

Das BMF hat seine ausführliche Verwaltungsanweisung aus 2011 zum häuslichen Arbeitszimmer auf den neuesten Stand gebracht. Wir informieren über den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers, den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung und die Fälle, bei denen für die Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zudem gehen wir auf die Vorgaben des BMF zur Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige sowie zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte ein.

Nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten informieren wir Sie in den nächsten Minuten über das aktuelle BMF-Schreiben zum häuslichen Arbeitszimmer. Das Bundesfinanzministerium hat die zahlreichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in jüngster Zeit zum Anlass genommen, seine ausführliche Anweisung aus 2011 auf den neuesten Stand zu bringen. Um das Fazit vorwegzunehmen: In allen wichtigen Punkten hat sich die Verwaltung dem BFH angeschlossen. Große Überraschungen sind also erfreulicherweise ausgeblieben, einige interessante Aussagen sind jedoch durchaus eine Erwähnung wert. Sehen wir uns zum Einstieg an: Wie definiert das BMF ein häusliches Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der – erstens – seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist. Der Raum muss – zweitens – vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder verwaltungsorganisatorischer Arbeiten dienen. Es muss sich dabei nicht zwingend um

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