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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 09 | Vermietung: Kein Zeitdruck bei Beendigung eines Mietverhältnisses wegen Umzug ins Pflegeheim

Hat der Steuerpflichtige seit Jahren ein Wohnhaus an seine Eltern vermietet und können die Eltern nach ihrer Einweisung in ein Pflegeheim die Miete nicht mehr zahlen, ist das Mietverhältnis bis zu seiner Beendigung anzuerkennen, wenn es zeitnah beendet wird. Das ist der Fall, wenn zwischen der Unterbringung im Pflegeheim und der geräumten Übergabe des Objekts in etwa ein halbes Jahr vergangen ist.

Für Mandanten, die eine Immobilie an nahe Angehörige vermieten, ist ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs interessant.

Der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des BFH hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Steuerpflichtiger hatte seit Jahren ein Wohnhaus an seine Eltern vermietet. Nach ihrer Einweisung in ein Pflegeheim konnten die Eltern die Miete nicht mehr zahlen. Das Mietverhältnis wurde erst sieben Monate später beendet. Der Sohn machte die säumigen Mietforderungen gegenüber seinen Eltern nicht geltend.

Das Finanzamt und ihm folgend das FG Rheinland-Pfalz in erster Instanz erkannten das Mietverhältnis nicht an. Die tatsächliche Durchführung entspreche nicht dem zwischen Fremden Üblichen. Bei einem Mietverhältnis zwischen fremden Dritten würde de...

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