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NWB-BB Nr. 1 vom Seite 8

Unterlagen-Check zum Jahreswechsel

Diese Dokumente können zum 1.1.2018 vernichtet werden

Dipl.-Betriebsw. Walter Dinger

Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, Geschäftsunterlagen bis zu zehn Jahre lang aufzubewahren. Im Laufe der Zeit nimmt die Anzahl an Dokumenten, Unterlagen, Rechnungen usw. daher permanent zu – sei es in Papierform oder mittlerweile auch vermehrt digital in Form von abgelegten Dateien in unterschiedlichsten Verzeichnissen. Selbst bei guter Ordnung kostet die Lagerung und ggf. Suche nach Unterlagen vor allem Zeit, die für andere Tätigkeiten nicht mehr zur Verfügung steht. Insbesondere in der relativ ruhigen Zeit um die Feiertage sollten Sie und Ihre Mandanten daher die Gelegenheit nutzen und Lagerräume sowie elektronische Archive systematisch durchsuchen und sich von nicht mehr benötigten Dokumenten trennen. Welche das sind und welche weiter archiviert werden sollten, auch wenn es der Gesetzgeber nicht ausdrücklich verlangt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

I. Diese Unterlagen und Dokumente müssen aufbewahrt werden

Unternehmer sind nach § 147 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet, insbesondere folgende Unterlagen aufzubewahren:

Checkliste (Download als Word-Dokument)

Checkliste: Aufzubewahrende Unterlagen nach § 147 Abs. 1 AO

  • Bücher und Aufzeichnungen, z. B. Grund-, Haupt-, Nebenbücher, Konten.

  • Inventare, z. B. Aufzeichnungen über die Bestandsaufnah...

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