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Kassengeschäfte: Geldwäschegesetz beachten
Erhalten Unternehmen mehr als 15.000 € in bar, müssen sie zusätzlich zu den existierenden Aufzeichnungen die Vorschriften des Geldwäschegesetzes beachten. Demnach müssen sie allgemeine Sorgfaltspflichten erfüllen, wozu auch die genaue Identifizierung des Vertragspartners gehört – es sei denn, dieser ist persönlich bekannt oder wurde bereits früher identifiziert.