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Arbeitsplätze: Arbeitsstättenverordnung setzt Mindeststandards
Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss diesen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, der Sicherheit und Gesundheit nicht beeinträchtigt. Die Standards sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Eine Überprüfung der Einhaltung der Verordnung wird regelmäßig durch die Gewerbeaufsicht vorgenommen. Die Arbeitsstättenverordnung ist abrufbar unter http://go.nwb.de/aeurs.