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WP Praxis 1/2018 S. 35

Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung

Nach Meldung der WPK vom (abrufbar unter http://go.nwb.de/j4rap) hat die Kommission für Qualitätskontrolle kürzlich einen neuen Hinweis veröffentlicht, in dem sie die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Registrierung von Prüfern für Qualitätskontrolle beschreibt, die nach neuer Rechtslage während ihrer Registrierung in gesetzlichen Abschlussprüfungen tätig sein sollen.

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