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WP Praxis 1/2018 S. 33

Bekanntmachung von DRÄS 8 im Bundesanzeiger

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom ist der am vom DRSC verabschiedete Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standards Nr. 8 (DRÄS 8) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

DRÄS 8 erweitert DRS 20 um einen neuen Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung, der den Anwendungsbereich, die Berichtsalternativen und die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung behandelt. Darüber hinaus wird der Abschnitt Konzernerklärung zur Unternehmensführung um Regelungen bzgl. der Angaben zum Diversitätskonzept ergänzt.

Die neuen Anforderungen an die Lageberichterstattung bestimmter Konzerne ergeben sich aus dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihr...

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