Keine Berücksichtigung von Anliegerbeiträgen
zur Erstellung von Gehwegen und von Straßenlaternen als Handwerkerleistungen
i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG
Leitsatz
Der
nach dem erforderliche
räumlich-funktionale Zusammenhang einer öffentlichen Erschließungsmaßnahme
ist nicht gegeben, wenn durch die Maßnahme keine Anbindung des Haushalts
an das öffentliche Verkehrsnetz oder an das Versorgungsnetz erfolgt,
sondern allgemeine öffentliche Einrichtungen (hier: Gehwege und
Straßenlaternen) unabhängig vom Haushalt des Steuerpflichtigen errichtet werden.
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 43 DStRE 2018 S. 1487 Nr. 24 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2018 S. 83 QAAAG-67702
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.10.2017 - 1 K 1650/17
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