Frage der Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung nach Ergehen der Einspruchsentscheidung
Leitsatz
Tatsachen und Rechtsfragen, über die in der Einspruchsentscheidung bereits entschieden worden ist, können im Regelfall nicht
in einem Änderungsverfahren nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a, S. 2 und 3 AO erneut geprüft werden. Die Vorschrift ist nicht
dahin zu verstehen, dass der Stpfl. mit einem schlichten Änderungsantrag nach Ergehen der Einspruchsentscheidung eine nochmalige
sachliche Überprüfung der bereits im Einspruchsverfahren vorgetragenen Argumente verlangen kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 8 Nr. 1 DB 2017 S. 20 Nr. 47 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2018 S. 163 WAAAG-67645