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Arbeitsverhältnis | Unzulässiges Teilzeitbegehren
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestand, kann unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 8 TzBfG) die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nebst ihrer Verteilung verlangen. Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die darauf schließen lassen, dass der Arbeitnehmer die ihm insoweit zustehenden Rechte zweckwidrig dazu nutzt, unter Inkaufnahme einer nur unwesentlichen Verringerung der Arbeitszeit und der Arbeitsvergütung eine bestimmte Verteilung seiner Arbeitszeit zu erreichen, auf die er ohne die Arbeitszeitreduzierung keinen Anspruch hätte, kann dies die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verringerungsverlangens rechtfertigen (§ 242 BGB; NWB EAAAE-43100).
Da das TzBfG keine Vorg...