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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbands
Ein Berufsverband kann vollständig, also auch mit seiner Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, unternehmerisch tätig und dementsprechend vorsteuerabzugsberechtigt sein. Dies entschied das . Geklagt hatte ein Berufsverband (e. V.), der die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belange seiner Mitgliedsunternehmen vertritt. Der Verband macht Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für die Branche, berät Mitglieder und stellt Informationen und Newsletter zur Verfügung. Die Mitgliedsbeiträge werden mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Verband machte aus allen Eingangsrechnungen den vollen Vorsteuerabzug geltend. Das Finanzamt versagte dies und berief sich auf Abschnitt 1.4 Abs. 1 UStAE, wonach Aktivitäten, die den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder d...