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Abgabenordnung | Typisierter Zinssatz von 6 % p. a. für Zinszeiträume bis September 2014 verfassungsgemäß
Das entschieden, dass der Zinssatz von 6 % p. a. (0,5 % p. m.) gem. § 238 Abs. 1 AO jedenfalls für Zinszeiträume bis September 2014 verfassungsgemäß ist.
Nach Auffassung der Kläger bestehen S. 3918verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Zinssatz von 0,5 % pro Monat zumindest insoweit, als der Zeitraum nach dem betroffen sei. Der BFH führe in seinem Urteil v. - IX R 31/13 (BStBl 2014 II S. 925) aus, dass sich erst nach dem dort streitgegenständlichen Verzinsungszeitraum das Marktniveau dauerhaft auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert habe. Dann könne – so der BFH – der Gesetzgeber allerdings von Verfassung wegen gehalten sein zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Ums...