Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zum Erkennen einer auf einem Substrat aufzubringenden Struktur mit mehreren Kameras sowie eine Vorrichtung hierfür (europäisches Patent)" – zur unschädlichen Offenbarung – Erfindungsoffenbarung bei widerrechtlicher Entnahme – Maßgeblichkeit des Anmeldetages – zur Form der Offenbarung – jegliche Anwendung von Schutzrechten
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents 1 697 061 (Streitpatent). Das Streitpatent beruht auf der internationalen Anmeldung PCT/EP2004/014697 vom 23. Dezember 2004, die als WO 2005/063407 am 14. Juli 2005 veröffentlicht wurde. Die unter Inanspruchnahme der Priorität aus der deutschen Anmeldung DE 103 61 018 vom 23. Dezember 2003 erfolgte Erteilung wurde am 27. Februar 2008 in der Verfahrenssprache Deutsch veröffentlicht.
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