BPatG Urteil v. - 5 Ni 14/12 (EP) (verb. mit 5 Ni 29/12 (EP))
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Tatbestand
Die Beklagte ist die jetzige Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 166 486 (Streitpatent) und mit Zustimmung der Parteien in das Verfahren gegen die ursprüngliche Rechteinhaberin eingetreten. Das Streitpatent ist am 4. April 2000 unter Inanspruchnahme der Priorität der US-amerikanischen Patentanmeldung US 287,392 vom 6. April 1999 angemeldet und in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht worden. Es trägt die Bezeichnung: „Packet Discard Notification For Semi Reliable Retransmission Protocol“ (Paketeliminierungsmeldung für halbzuverlässiges Wiederholungsprotokoll) und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 600 40 847.7 geführt. Es umfasst 24 Ansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen worden sind.
Fundstelle(n): SAAAG-66897
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BPatG, Urteil v. 10.12.2014 - 5 Ni 14/12 (EP) (verb. mit 5 Ni 29/12 (EP))
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