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FG Rheinland-Pfalz 03.05.1989 1 K 339/86

Bewertung; | Abgrenzung von Zweifamilienhaus und Mietwohngrundstück (§ 75 BewG)

Nach dem nrkr. unterscheidet sich ein Mietwohngrundstück von einem Zweifamilienhaus dadurch, daß es über mindestens drei - und nicht nur über zwei - selbständige, abgeschlossene Wohnungen verfügt. Besitzt das Wohngrundstück in Erd- und Obergeschoß zwei Wohnungen und zusätzlich im Dachgeschoß zwei weitere Räume, die nicht als Wohnung anzusehen sind, so bildet es ein Zweifamilienhaus und nicht ein Mietwohngrundstück.

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