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Neues zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Aktuelle Rechtsprechungsentwicklung rund um § 35a EStG
Die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen erfreuen sich bei Steuerpflichtigen großer Beliebtheit. So ist es nicht sonderlich verwunderlich, dass Gerichte auf dem Gebiet des Steuerrechts mit einer Vielzahl von Verfahren konfrontiert werden, die die Ermäßigungen nach § 35a EStG betreffen. Der nachfolgende Beitrag stellt einige der aktuellen Entscheidungen dar.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Grundlagen „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB TAAAE-62140
Erfassungs- und Berechnungsbogen „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB GAAAE-14019
Mandanten-Merkblatt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB VAAAC-96006
I. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG
[i]Haushaltsnahe BeschäftigungsverhältnisseDie Steuerermäßigungen nach § 35a EStG können in drei Kategorien eingeteilt werden. Zum einen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 %, höchstens 510 €, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. des § 8a SGB IV handelt (Absatz 1).
Nach Absatz 2 erhöht sich die Steuer...