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Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen ab 1.1.2018?
Handlungsempfehlungen für Fernlehrinstitute und Lehrbriefersteller
Mit bundesweit abgestimmten Verfügungen der Landesfinanzverwaltungen wird die Umsatzsteuerfreiheit für die Erstellung von Lehrbriefen für Fernlehrinstitute durch selbständige Lehrbriefersteller infrage gestellt. Das ist insbesondere deshalb misslich, weil die Fernlehrinstitute i. d. R. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Problematik auf und gibt Handlungsempfehlungen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangspunkt
[i]Nationale SteuerbefreiungsvorschriftenDie nationale Steuerbefreiungsnorm des § 4 Nr. 21 UStG sieht zwei unterschiedliche Steuerbefreiungen vor. Während Buchstabe a unter den dort genannten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für private Schulen (und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen) vorsieht, nimmt Buchstabe b den selbständigen Lehrer in den Blick und unterscheidet im Weiteren wie folgt:
Nach Doppelbuchstabe aa sind die Unterrichtsleistungen von Hochschullehrern und Lehrern an öffentlichen Schulen unter den dort genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.
Doppelbuchstabe bb befreit die Unterrichtsleistungen von Lehrern, die an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden ...