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Auch die Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen
Zugleich Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 16.3.2017 - IV R 31/14 und vom 30.3.2017 - IV R 11/15
[i]Zantopp, Realteilung, Grundlagen NWB PAAAE-69376 Wenn ein Gesellschafter gegen Sachwertabfindung aus einer ansonsten fortbestehenden Personengesellschaft ausscheidet, sind nach Auffassung der Rechtsprechung (, BStBl 2017 II S. 37) die Realteilungsgrundsätze anwendbar. Mit Schreiben v. (BStBl 2017 I S. 36) hat die Finanzverwaltung auf dieses Urteil reagiert. Durch die NWB FAAAG-48085 und v. - IV R 11/15 NWB LAAAG-48083 dürfte sich das BMF-Schreiben jedoch bereits überholt haben. Nun dürfte insbesondere auch eine Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern nach den Realteilungsgrundsätzen zu beurteilen sein. Nachfolgend werden die beiden BFH-Urteile aus dem Jahr 2017 erläutert und Auswirkungen auf die zukünftigen Möglichkeiten zur Umstrukturierung bei Personengesellschaften dargestellt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Neues Begriffsverständnis von der steuerneutralen Realteilung
1. Reziproke Anwendung von § 24 UmwStG bis zum Veranlagungszeitraum 1999
[i]Bis VZ 1999 keine Begünstigung der Sachwertabfindung mit EinzelwirtschaftsgüternBis zum Veranlagungszeitraum 1999 war die Realteilung nicht im Steuergesetz geregelt. Analog zur steuerlichen Begünstigung der Einbringung in eine Personengesellschaf...