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Verfahrensbeschreibung für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach § 106 SGB IV in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung
Mit dieser Verfahrensbeschreibung wird das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach § 106 SGB IV in der jeweils geltenden Fassung näher erläutert.
Der GKV-Spitzenverband wird gesetzliche Neuerungen zum Anlass nehmen, die vorliegende Verfahrensbeschreibung regelmäßig anzupassen.
1 Grundsätzliches
Seit dem können Arbeitgeber gemäß § 106 Absatz 1 SGB IV Anträge auf Ausstellung von A1-Bescheingungen für nach Artikel 12 Absatz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz entsandte Arbeitnehmer und Anträge auf Ausnahmevereinbarungen nach Artikel 16 Absatz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfe an die jeweils hierfür zuständige Stelle übermitteln. Dies gilt auch für Antragszeiträume, die vor dem liegen.
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen haben für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 die Einzelheiten der ...