Rücktritt des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Käufers von einem noch nicht erfüllten Grundstückskaufvertrag
insolvenzrechtliches Entstehen des Anspruchs auf Erstattung von Grunderwerbsteuer erst mit der Vertragsaufhebung
Leitsatz
1. Die beiderseitigen Ansprüche aus einem beiderseits nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Vertrag erlöschen nicht durch
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien.
2. Der Anspruch auf Erstattung von Vorauszahlungen, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleistet wurden, ist vor
Verfahrenseröffnung begründet (mit der Folge, dass das FA gegen ihn aufrechnen kann), auch wenn die Steuer, auf die vorauszuleisten
war, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.
3. Der Erstattungsanspruch auf Grunderwerbsteuer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG entsteht insolvenzrechtlich nicht bereits
mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags (mithin im Streitfall vor dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung) aufschiebend
bedingt, wenn der Anspruch auf einem Ereignis (Rücktritt des Insolvenzverwalters vom Vertrag) beruht, das nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens eingetreten ist. Vielmehr wird der Anspruch auf Erstattung der GrESt erst mit der Vertragsaufhebung insolvenzrechtlich
begründet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 187 Nr. 3 GAAAG-64798
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Sächsisches FG, Urteil v. 26.04.2017 - 1 K 1596/15
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