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BÜRO Nr. 12 vom Seite 10

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben viele gute Gründe, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten beispielsweise werden von Unternehmen Arbeitsplätze abgebaut und viele Mitarbeiter haben dann Angst vor Entlassungen. Wie sieht es hier mit dem Kündigungsschutz aus? Auf der anderen Seite freut sich vielleicht ein Kollege über ein tolles neues Jobangebot einer anderen Firma. Er möchte so schnell wie möglich „weg“ – doch wie lange muss er noch bleiben? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Möglichkeiten der Vertragsauflösung

Grundsätzlich kann man drei Möglichkeiten unterscheiden, um einen Arbeitsvertrag aufzulösen:

Ein befristetes Arbeitsverhältnis, das für eine bestimmte Zeit (z. B. zwei Jahre) abgeschlossen wurde, endet automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Entscheidend ist aber, dass die Befristung vor Arbeitsantritt schriftlich vereinbart wurde, da sie ansonsten unwirksam ist. Eine unwirksame Befristung führt aber nicht zu einem unwirksamen Arbeitsvertrag, sondern – sehr zur Freude der Arbeitnehmer – zu einem unbefristeten Arbeitsve...