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BBK Nr. 24 vom Seite 1160

Die Kassen-Nachschau kommt!

Die neue Form der „Feldüberwachung“ durch die Finanzverwaltung

Tobias Teutemacher

Mit [i]Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, 2. Aufl. 2018 (erscheint im Januar 2018)dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom wurde mit § 146b AO die Kassen-Nachschau neu in die Abgabenordnung aufgenommen. Neben der technischen Sicherheitseinrichtung, die ab dem zwingend in jedes elektronische Aufzeichnungssystem (§ 1 KassenSichV ) eingebaut sein muss, und der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) stellt die Kassen-Nachschau eine weitere Maßnahme dar, um das Entdeckungsrisiko für Manipulationen an Kassen zu erhöhen. Die Kassen-Nachschau ist anwendbar nach Ablauf des . Der Beitrag fasst die geltende Rechtslage zusammen und gibt darüber hinaus einen Überblick.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Einordnung der Kassen-Nachschau

Die [i]Beyer, Außenprüfung: Ein Leitfaden, Grundlagen NWB FAAAE-82166 Finanzverwaltung ist verpflichtet, die Steuern gleichmäßig festzusetzen. Um dies zu gewährleisten, werden unterschiedliche Möglichkeiten der Überprüfung von Unternehmen eingesetzt, dazu gehören insbesondere Außenprüfungen und Nachschauen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Außenprüfungen
Nachschauen
Außenprüfung
Kassen-Nachschau ab
Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Umsatzsteuer-Nachschau
Lohnsteuer-Außenprüfung
Lohnsteuer-NachschauS. 1161

Die Kassen-N...

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