Steuerrecht aktuell 3/2017
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Teil A: Schwerpunkt-Thema
Im Licht der jüngsten Rechtsprechung erblüht die
Realteilung zum
Gestaltungsinstrument beim
Rückzug aus einer Mitunternehmerschaft
(Christopher Glaßmeyer)
Pupeter in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Anhang 10; Stenert, DStR 2017, 1785; Steiner/Ullmann, DStR 2017, 912.
I. Einleitung
Im Rahmen einer Realteilung soll die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gebotene Trennung der Mitunternehmer grundsätzlich steuerneutral ermöglicht werden. Die Realteilung stellt damit zwar das steuerliche Aufspaltungsrecht der Mitunternehmerschaften dar, ist aber als eine Sonderform der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG) kodifiziert worden (§ 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 EStG).
Neben dieser Besonderheit sind jüngst mehrere BFH-Urteile ergangen, die Rechtssicherheit für in der Literatur breit diskutierte Problemstellungen bei der Trennung von Mitunternehmern geschaffen haben. Das Rechtsinstitut der Realteilung konnte damit Abseits des wissenschaftlichen Diskurses sein Profil als praktikables Gestaltungsinstrument schärfen.
Auch die Finanzverwaltung hat ihre Rechtsauffassung zur Realteilung in der jüngeren Vergangenheit in einem neuen Realteilungserlass darge...