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Darlehen | Eine Widerrufsbelehrung für mehrere Verträge
Sind mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst, genügt eine einheitliche Widerrufsbelehrung. Durch die Verwendung einer einheitlichen Belehrung ist aber keine Vorentscheidung darüber getroffen, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärung zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat ( NWB PAAAG-57252. Für die Widerrufsinformation gilt nichts anderes.
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen und ausgeführt, die von der Beklagten erteilte Widerrufsinformation unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ entspreche bis auf Marginalien wörtlich dem Muster für die Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge gem. Anlage 6...