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Insolvenzverfahren | Bindung des Verwalters an Schiedsklausel
Die Bestimmung, wonach ein zwischen dem Schuldner und einem Dritten vereinbarter Geschäftsbesorgungsvertrag, der sich auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen bezieht, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt (§ 116 InsO i. V. mit § 115 InsO), steht der Bindung des Insolvenzverwalters an eine vom Schuldner in einem Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbarte Schiedsklausel nicht entgegen.
Ein Schiedsgericht, dessen Zuständigkeit ursprünglich zwischen der Schuldnerin und der Antragsgegnerin in einer Schiedsklausel wirksam vereinbart worden ist, bleibt zuständig für die Entscheidung über die Vergütung der Antragsgegnerin aus Notgeschäftsführung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. [i]Pape/Uhländer, NWB Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne, 2013, ISBN: 978-3-482-63881-7Auch wenn der zwischen der Schuldnerin und der Antragsgegnerin geschlossene...