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Einkommensteuer | Pflicht zur Übermittlung der E-Bilanz in Fällen atypisch stiller Gesellschaften
Das BMF nimmt mit Schreiben v. zu der Frage Stellung, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gem. § 5b Abs. 1 EStG zu übermitteln ist.