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NWB Nr. 50 vom Seite 3835

EU-Kommission gibt „grünes Licht“ für Mieterstrom

[i] BMWi, Pressemitteilung v. 20.11.2017 Die Europäische Kommission hat am die Förderung von Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt. Nachdem der Bundestag die Förderung bereits beschlossen hat, kann die Förderung jetzt starten.

Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) u. a. weiter aus:

  • [i]Hufnagel, NWB 30/2017 S. 2251Die Förderung durch das am in Kraft getretene Mieterstromgesetz stand unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission.

  • Voraussetzung für diesen sog. Mieterstromzuschlag ist, dass der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude geliefert wird.

  • Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden.

  • [i]Hufnagel/Reinke, NWB 27/2017 S. 2044Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt. Denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.

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