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Komprimierte Steuererklärung ade – Willkommen Freizeichnungsdokument
Protokollausdruck bleibt
[i]
DStV, Online- Meldung v. 17.11.2017
Wie schon in NWB 40/2017 S. 3049 berichtet, können Berater elektronische Steuererklärungen ihrer Mandanten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch im Wege des authentifizierten Verfahrens übermitteln. Neben der komprimierten Steuererklärung sollte ursprünglich gleichfalls der Protokollausdruck
[i]Eigentlich sollte der Protokollausdruck entfallen, ...für den authentifizierten Übertragungsweg entfallen. Der Ausdruck dient vielen Beratern gegenwärtig jedoch zur kanzleiinternen Dokumentation der gesendeten Daten und stellt daher ein wichtiges Dokument für die Steuerberater dar. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) wandte sich daher mit seinem Schreiben vom an das in dieser Sache federführende Bayerische Landesamt für Steuern. Er sprach sich in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) nachdrücklich gegen den Wegfall des Protokollausdrucks aus. Erfreulicherweise griff die Finanzverwaltung das Anliegen auf. Ergebnis: Das Dokument kann mit dem bisherigen Inhalt auch künftig elektronisch abgerufen werden.
Weiterentwicklung zum sog. Freizeichnungsdokument
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