Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 9 K 165/15 EFG 2017 S. 1978 Nr. 24

Gesetze: GKG § 52 Abs. 3

Streitwertfestsetzung

Leitsatz

  1. Im FG-Verfahren bestimmt sich der Streitwert grds. nach der aus dem Antrag des Kl. für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen.

  2. Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen VA, so ist deren Höhe maßgebend.

  3. Ist der sich bei Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG ergebende Streitwert geringer als derjenige nach § 52 Abs. 3 Satz 1 der Norm, führt die Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG nicht zu einer Minderung des nach § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG errechneten Streitwerts.

  4. Die Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG wirkt sich nur dann betragsmäßig erhöhend auf den Streitwert aus, wenn weniger als drei Besteuerungszeiträume rechtshängig sind.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 584 Nr. 11
EFG 2017 S. 1978 Nr. 24
LAAAG-64004

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht , Beschluss v. 06.10.2017 - 9 K 165/15

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen