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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 10305/15 EFG 2017 S. 1977 Nr. 24

Gesetze: InsO § 55 Abs. 1 und Abs. 4

Vorsteuererstattungsanspruch zur Insolvenzmasse zugehörig?

Leitsatz

  1. Masseverbindlichkeiten sind solche, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden.

  2. § 55 Abs. 4 InsO bezieht sich nur auf Verbindlichkeiten, nicht aber auf Forderungen. Angesichts des eindeutigen Wortlauts der Norm ist eine abweichende Auslegung nicht möglich.

  3. Ein während der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründeter Vorsteuererstattungsanspruch ist ein Anspruch der Insolvenzmasse.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2838 Nr. 48
EFG 2017 S. 1977 Nr. 24
ZIP 2018 S. 740 Nr. 15
QAAAG-63989

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 07.09.2017 - 11 K 10305/15

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