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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim
Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben (Bezug: § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG 2009/2010; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL; § 15, §§ 36 ff. SGB XI).
Nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG in der in den Streitjahren 2009 und 2010 gültigen Fassung sind die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Leistungen umsatzsteuerfrei, die von Einrichtungen erbracht werden, bei denen im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs- oder Pflegekosten in mindestens 40 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe oder der für die Durchführung der Kriegopferversorgung zuständigen Versorgung...