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Bewertung eines durch Sacheinlage erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft
(1) Ein im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage erworbener Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert des als Sacheinlage hingegebenen Wirtschaftsguts (hier: gegen die Kapitalgesellschaft gerichtete Darlehensforderungen) zu aktivieren. (2) Der Bemessung des gemeinen Werts der durch Sacheinlage eingebrachten konzerninternen Darlehensforderungen mit einem Betrag unterhalb des Nominalwerts steht ein in Bezug auf die Kapitalgesellschaft im Außenverhältnis zu Dritten bestehender sog. Rückhalt im Konzern nicht entgegen (insoweit Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 29/14 NWB KAAAF-01626, BStBl 2016 II S. 258 = Kurzinfo StuB 2015 S. 766 NWB ZAAAF-04761; Bezug: § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG 2002; § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG 1991; § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 KStG 2002; § 8b Abs. 3 Satz 3, 4 KStG 2002 i. d. F. vom ).
(1) Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut im Wege des Tauschs...BStBl 2008 II S. 253BStBl 2016 II S. 913