Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückzahlung von Ausbildungskosten mittels kombinierter Gehaltsstaffelung
Eine vorformulierte Klausel in einem „Anstellungs-Ausbildungsvertrag“, die nach Vertragsbeendigung eine Rückzahlungspflicht der Ausbildungskosten (hier: als Prüfingenieur) innerhalb der ersten drei Beschäftigungsjahre des Arbeitnehmers in Kombination mit einer reduzierten Gehaltsstaffelung vorsieht, benachteiligt gem. NWB HAAAF-81630 den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB) und ist deshalb unwirksam. Denn dadurch, dass der Arbeitgeber die Rückzahlungsverpflichtung bei Vertragsbeendigung mit einer (teilweisen) Abgeltung der Ausbildungskosten mit einer in den Anfangsjahren verringerten Vergütung kombiniert, setzt er einseitig und auf Kosten des Arbeitnehmers seine Interessen durch.
Insbesondere trägt die Gehaltsstaffelung nicht dem Umstand Rechnun...