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Aktuelle Entwicklungen beim häuslichen Arbeitszimmer
Neuerungen durch das
Das zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten eines häuslichen Arbeitszimmers eingehend Stellung bezogen. Die Finanzverwaltung hat damit auf die geänderte und konkretisierende höchstrichterliche Rechtsprechung reagiert. Nachfolgend soll auf die Detailfragen näher eingegangen werden.
Zu welchen Einzelfragen der Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer hat die Finanzverwaltung Stellung bezogen?
Wie reagiert die Finanzverwaltung auf die geänderte Rechtsprechung zur Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen?
Was gilt bezüglich des Abzugshöchstbetrags?
I. Allgemeines
[i]Seifert, Häusliches Arbeitszimmer: Aktuelle Entwicklungen, StuB 8/2017 S. 313 NWB FAAAG-43312 Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen NWB MAAAE-35006 An den gesetzlichen Regelungen zum Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im VZ 2017 keine Änderungen eingetreten. Der Abzug richtet sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Danach gilt Folgendes:
„Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
Nr. 6b: 1 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2 Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche od...