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Praktische Fragen des Country-by-Country Reportings
[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 902 Während Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise bereits seit einigen Jahren etabliert sind und ein Großteil der Unternehmen mittlerweile eine Verrechnungspreisdokumentation in Form eines Master und Local Files erstellt hat, stellen die neuen Verpflichtungen zur Erstellung des Country-by-Country Reports, eine neue zusätzliche Herausforderung für betroffene Unternehmen dar. Der erste länderbezogene Bericht muss bereits bis zum Ende des Jahres 2017 final eingereicht werden. Die Praxis zeigt, dass die Erstellung des CbCR mit mehr Aufwand, Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden ist als im Vorfeld angenommen.
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I. Rechtliche Grundlagen und formale Anforderungen
[i]Einreichungsfrist für den ersten CbCR ist oft der 31.12.2017Der finale OECD-Report zu Aktionspunkt 13 des BEPS-Aktionsplans vom setzt einheitliche Standards für die dreiteilige Verrechnungspreisdokumentation bestehend aus Master File, Local File und einem CbCR. Demnach sind Unternehmen, deren Konzernabschluss mindestens ein ausländisches Unternehmen oder eine Betriebsstätte im Ausland umfasst und deren Konzernumsatz mehr als 750 Mio. € beträgt, verpflichtet, einen...