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FG Münster 28.03.2017 12 K 3545/14 G, IWB 23/2017 S. 874

FG Münster | Keine Berücksichtigung aufgelaufener Betriebsstättenverluste in Österreich als „finale Verluste“

(1) Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte sind weder nach der Symmetriethese noch aus Gründen der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit im Inland zu berücksichtigen. (2) Die internationale Praxis der EU-Mitgliedstaaten, sich zum Zweck der Aufteilung der Steuerhoheit am OECD-Musterabkommen zu orientieren, ist sachgerecht. (3) Nach der Rechtsprechung des EuGH befinden sich Betriebsstätten eines anderen Mitgliedstaates in Bezug auf Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht in einer vergleichbaren Situation ( „Timac Agro“ NWB WAAAF-19164); eine rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung liegt deshalb nicht vor.

Hinweis:

Im [i]Auch das FG Münster hält „Finalität“ der Verluste nicht mehr für entscheidend Streit war die Berücksichtigung ausländischer Verluste. Die Verluste entstanden der Klin. mittelbar über die öst...

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