Einkommensteuer | Bilanzielle Berücksichtigung von Verpflichtungsübernahmen u.a. (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur
bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von Verpflichtungsübernahmen,
Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen unter Berücksichtigung der
,
- I R
28/11 und
v. - IV R
43/09 herausgegeben ().
Hintergrund: Der BFH hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass übernommene Verpflichtungen beim Übernehmer keinen Ansatz- und Bewertungsbeschränkungen unterliegen, sondern als ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen und mit den „Anschaffungskosten“ oder dem höheren Teilwert zu bewerten sind. Tritt ein Dritter neben dem bisherigen Schuldner in die Verpflichtung ein (sog. Schuldbeitritt) und verpflichtet sich der Dritte, den bisherigen Schuldner von der Verpflichtung freizustellen, kann der bisherige Schuldner mangels Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme weder eine Rückstellung für die Verpflichtung passivieren, noch einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Schuldbeitretenden ansetzen.
Der BFH weicht somit von den und ab. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden, sind indes die Regelungen des § 5 Abs. 7 EStG in der Fassung des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes v. zu beachten, wonach der Übernehmer einer Verpflichtung die gleichen Bilanzierungsvorschriften zu beachten hat, die auch für den ursprünglich Verpflichteten gegolten haben.
Das BMF nimmt u.a. zu folgenden Punkten Stellung:
Schuldübernahme nach §§ 414 ff. BGB
Bilanzielle Behandlung beim Verpflichtungsübernehmer
Abzug des Aufwandes beim ursprünglich Verpflichteten (§ 4f Abs. 1 EStG)
Übernahme von mit einer Verpflichtung verbundenen Lasten(Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung)
Bilanzierung beim Übernehmer oder beim Beitretenden
Bilanzielle Folgen beim Freistellungsberechtigten
Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen im Sinne von § 6a EStG
Zeitliche Anwendung
Das Schreiben gilt in allen noch
offenen Fällen.
Das
zur
bilanziellen Behandlung von Schuldbeitrittsvereinbarungen und das
zu
den bilanzsteuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorbehalten bei der Übernahme
von schuldrechtlichen Verpflichtungen werden aufgehoben.
Das vollständige Schreiben mit
vielen Beispielen ist auf der
Homepage des BMF
abrufbar.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
LAAAG-63716