Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
3. Aufl. 2017
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Kapitel 15: Sonderfragen
§ 49 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
Brox/Walker: Schuldrecht AT, §§ 32 und 33; Musielak/Hau: Grundkurs BGB, Rn. 1249 ff.; zum Vertrag zugunsten Dritter siehe auch Hornberger: Grundfälle zum Vertrag zugunsten Dritter, JA 2015, 7, 93; zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter siehe auch Assmann: Grundfälle zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, JuS 1986, 885; Frassek: Umfang der Haftung eines vertraglichen Ratgebers und Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich vorvertraglicher Pflichten – BGH, NJW-RR 2003, 1035, JuS 2004, 285; Schwab: Grundfälle zur culpa in contrahendo, zur Sachwalterhaftung und zum Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte nach neuem Schuldrecht, JuS 2002, 773, 872; Zenner: Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, NJW 2009, 1030.
I. Vertrag zugunsten Dritter
1. Begriff und Arten
1Die Parteien können vereinbaren, dass der Schuldner die Leistung nicht an den Gläubiger, sondern an eine von diesem verschiedene dritte Person zu erbringen hat. In derartigen Fällen handelt es sich um Verträge zugunsten Dritter.
2Von einem unechten Vertrag zugunsten Dritter wird gespr...